Zur Durchführung des Winterdienstes geben wir Ihnen folgende Hinweise:
Maschinelle Bearbeitung von öffentlichen Gehwegen
Eine vertraglich vereinbarte maschinelle Bearbeitung von öffentlichen Gehwegen kann von Winterdienstbetrieben nur dann erfolgen, wenn auf Gehwegen die erforderliche Durchfahrtsbreite für Winterdienstfahrzeuge zugesichert ist.
Behindert werden können Winterdienstfahrzeuge u.a. von auf Gehwegen parkenden Motorrädern, Fahrrädern an Laternen und Straßenschildern sowie von Kraftfahrzeugen, die auf Gehwegen parken und damit die Durchfahrtsbreite für unsere Fahrzeuge einschränken. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine kurzfristige manuelle Bearbeitung (= Handarbeit mit Schneeschieber oder Besen) in solchen oder ähnlichen Fällen von unseren Mitarbeitern nicht vorgenommen werden kann.
Dies gilt auch bei der Einrichtung von Baustellen auf öffentlichen Gehwegen, die eine maschinelle Bearbeitung behindern oder unmöglich machen.
Sollten solche zusätzlichen manuellen Bearbeitungen erwünscht sein, so sind diese zusätzlich zu beauftragen. Die Annahme des zusätzlichen Auftrags ist vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.
Um solchen Problemfällen entgegen zu wirken, bitten wir Sie, dass Bewohner, Besucher und Nachbarn auf eine Freihaltung des öffentlichen Gehweges hingewiesen werden. Bitte informieren Sie uns auch über die Einrichtung von Baustellen während der Wintersaison!
Allgemeine Informationen
Sollten berechtigte Mängelanzeigen vorliegen, so können diese per Telefon, Telefax oder E-Mail übermittelt werden.
Bei einer starken Frequentierung des Einsatztelefons können Anrufe auf den Anrufbeantworter umgeleitet werden. Es wird grundsätzlich bei jeder Anfrage oder Mängelanzeige eine Bearbeitung vorgenommen. Eine Stellungnahme kann jedoch nicht immer kurzfristig vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass unsere Büromitarbeiter in die Vorbereitung der Winterdienstarbeiten mit einbezogen sind. Anfragen nach Einsatzzeiten während des Schneefalls können die Organisation erheblich beeinträchtigen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns nur der Mängelanzeigen annehmen können, die von direkten Auftraggebern oder von Ordnungsämtern erfolgen.