Unsere Geschäftskunden sind zum einen öffentliche Auftraggeber wie Ministerien, Landesvertretungen, Kirchen, Botschaften und Bezirksämter. Zum anderen sind es Hausverwaltungen und mittelständische Industriebetriebe, die den Winterdienst nicht selbst durchführen möchten. Für sie ist es besonders wichtig, schnee- und glättefreie Wege zu haben, da eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber Mietern, Kunden und Besuchern besteht. Oft gibt es Parkplatzzufahrten und andere Freiflächen, die ebenfalls Winterdienstleistungen erforderlich machen. Auch dafür ist unser Winterdienst zuverlässig zur Stelle, wenn es schneit oder überfriert.
Gerne versichern wir als solides Unternehmen, dass wir eine Freistellungs- bescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Sozialversicherungsträgern besitzen.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung: Tel. 030 61 30 91 70!